Allgemeine Geschäftsbedingungen "PDT Dichtungstechnik GmbH"

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- bzw. Lieferverträge und sonstige Leistungen die mit der PDT Dichtungstechnik GmbH abgeschlossen werden.
(2) Mit der Auftragserteilung bzw. spätestens mit der Annahme der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als anerkannt und angenommen. Anderslautende oder ergänzende Bedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Sonstige Bestimmungen / Definitionen

(1) Verbraucher, im Sinne der nachstehenden Bestimmungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

3. Bedingungen der Auftragsannahme

(1) Der Kunde muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(3) Der Kaufvertrag kommt erst durch eine Überermittlung der Auftragsbestätigung durch uns zustande.

4. Preise und Versandkosten

(1) Maßgeblich sind die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart “ab Werk“, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer am Rechnungsdatum.
(2) Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von 3 Monaten übersteigt, behalten wir uns eine Anpassung des Preises an veränderte Umstände vor. 
(3) Wir sind berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach, nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Änderungswünsche des Kunden, welche nach unserer Auftragsbestätigung durchgeführt werden – besonders bei Sonderanfertigungen – werden in einem neuen Auftrag erfasst oder im aktuellen Angebot geändert.
(5) Bei Änderung des aktuellen Auftrages wird eine aktualisierte Auftragsbestätigung gesendet.
(6) Die Versandkostenzuschläge können in Abhängigkeit von Lieferart und der Waren-Beschaffenheit (zum Beispiel Speditionsartikel) variieren. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
(7) Wenn der Warenwert den vom Spediteur oder Versandpartner abgesicherten Grenzwert übersteigt, sind wir berechtigt, selbstständig die gesamte Warenlieferung zusätzlich für den Transport zu versichern. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Bestätigung. Eine Übersendung ohne die über den vollständigen Warenwert erhobene Versicherung der Lieferung ist nicht möglich.
(8) Die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung angebotenen Leistungen bleiben bis zur Auftragsabwicklung dem Weiterverkauf an fremde Dritte vorbehalten.
(9) Wir behalten uns vor, die Kosten für Muster und Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung notwendigen Werkzeuge zu berechnen. Die Zahlung ist im Zweifel nach Abnahme der 1. Muster, Versuchsteile oder Werkzeuge fällig. Die Beschaffungs- oder Herstellungskosten der für die Serienfertigung erforderlichen gesonderten Werkzeuge stellen wir in Rechnung.
(10) Den Preisen liegen die derzeitig gültigen Löhne, Gehälter, Material-, Rohstoff-und Energiekosten zugrunde. Sollten sich diesbezügliche Änderungen ergeben oder sollten sich die Voraussetzungen, die der Kalkulation zugrunde lagen, ändern, sind wir zu entsprechenden Preisangleichungen bzw. Preiskorrekturen berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Bei Zahlung auf Rechnung verpflichten sie sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungs-datum, ohne jeglichen Abzug von Skonto, zu begleichen.
(2) Sollten andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart worden sein, so gelten die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziele und Rechnungsbeträge.
(3) Die Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen, wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche, ist unzulässig.
(4) Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens nach ausländischem Recht, die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhält-nisse des Kunden berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, weil der Kunde nicht die Gegenleistung bewirkt oder auf unser Verlangen angemessene Sicherheit leistet.
(5) Bei Bezahlung per Vorkasse haben Sie den vollen Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von 5 Banktagen nach Bestelleingang auf unser Konto zu überweisen.
(6) Mit Versand der Ware wird die Rechnung per E-Mail, falls keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, per Post an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet, sofern kein anderer Rhythmus oder gar eine andere Variante der Übermittlung vereinbart ist.
(7) Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Verbrauchern gegenüber Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz; Unternehmern gegenüber Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Recht, weitergehende Ersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
(9) Die Bezahlung durch Sendung von Bargeld, Wechseln, Schuldscheine oder Schecks ist nicht möglich.
(10) Im Falle der Zahlung per Vorkasse, reservieren wir den Kaufgegenstand für einen Zeitraum von 5 Banktagen nach Abschluss eines Kaufvertrages.

6. Lieferung und Gefahrübergang

(1) Bei Lieferungen an einen Unternehmer geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes auf den Besteller über.
(2) Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen.
(3) Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(4) Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als fix vereinbart.
(5) Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten.
(6) Geraten wir in Verzug, so muss uns der Besteller eine ein-wöchige Nachfrist setzen, bevor er Rücktritts- oder Schaden-ersatzrechte geltend machen kann.
(7) Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
(8) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages mit einem Zulieferer unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle unseres Rück-tritts eine erhaltene Gegenleistung unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen erstatten.
(9) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
(10) Die Lieferfrist beginnt nicht, solange der Kunde nicht seine jeweiligen Obliegenheiten oder Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Beibringung aller notwendigen technischen Daten, ordnungsgemäß erfüllt hat.
(11) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtung. Entsprechend übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko.
(12) Des Weiteren sind unverzüglich mit Erhalt, spätestens mit Zustellung der Ware, entsprechende Sorgfaltsmaßnahmen bei der Lagerung zu ergreifen.
(13) Unsere zollrechtlichen Angaben beschränken sich auf den nicht präferentiellen Ursprung nach Art. 22 ff. des Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften bzw. ab Anwendbarkeit Art. 59 ff. des Zollkodex der Europäischen Union VO (EU) 952/2013. Wir erstellen keine Präferenzerklärung (Lieferantenerklärung / Warenverkehrsbescheinigung).

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Im Falle der Verarbeitung der Waren erwerben wir an den durch Verarbeitung entstandenen Erzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser bestehendes Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
(5) An unseren Werkzeugen, Formen, Anlagen, Plänen, Zeichnungen und anderen Unterlagen steht uns das alleinige Eigentums- und Urheberrecht zu.
(6) Soweit Formen, Werkzeuge, Anlagen oder Versuchsteile   für ein bestimmtes Produkt von uns beschafft oder hergestellt werden, verbleibt uns auch hieran das Alleineigentum. Dafür in Rechnung gestellte Kosten stellen regelmäßig anteilige Kosten der Fertigung oder Konstruktion dar, wodurch keine weitergehenden Rechte des Bestellers begründet werden. Eine Aufbewahrung- bzw. Vorhalteverpflichtung besteht grundsätzlich nur während laufender Geschäftsbeziehungen, längstens bis zum Ablauf von 2 Jahren seit der letzten Auslieferung.

8. Gewährleistung und Garantie

(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Gefahrübergang.
(2) Als Verbraucher werden sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Als Unternehmer haben Sie Ihre Untersuchung- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß zu erfüllen. Das bedeutet, dass Sie die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Sendung zu untersuchen haben und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen sind und, falls sich ein Mangel später im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zeigt, uns diesen Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen sind.
(4) Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden.
(5) Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen einschließlich Farben, Rezepturen, chemische Verunreinigungen und Verfahren vor, soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist.
(6) Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstige Angaben in vollem Umfang ein.
(7) Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen.
(8) Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
(9) Begründete Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(10) Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen zurück zu gewähren. Bei einer vereinbarten Rückholung der Sache sind wir nur verpflichtet die Sache vom eigentlichen Lieferort wieder einzubestellen. Der Kunde hat in dem Fall die Pflicht, diesen Ort der Abholung  zu gewährleisten, sofern nicht anders vereinbart.
(11) Bei unberechtigten Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Kunden mit Transportkosten sowie dem Über-prüfungsaufwand vor.
(12) Schlägt die von uns durchgeführte Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer vom Kunden angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Kunde eine angemessene Minderung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(13) Jegliche Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die von uns gelieferte Ware vom Kunden fachgerecht gewartet, behandelt und gelagert wird.
(14) Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, ungeeignete oder fehlerhafte Lagerung.
(15) Bei Änderungen unserer Waren, die der Dritte oder der Kunde unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vornimmt, erlöschen alle Gewährleistungs-rechte.
(16) Angaben zur Beschaffenheit, Haltbarkeit und Einsatzmöglichkeiten unserer Ware beinhalten keine Garantien (§ 443 BGB), es sei denn diese werden ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.
(17) Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sowie Ansprüche auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, was der Kunde zu beweisen hat. In jedem Falle ist ein Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

9. Haftungsbeschränkung

(1) Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Preislisten, Anzeigen o. Ä. enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

10. Datenschutz

(1) Wir sind berechtigt, kundenspezifische Daten und Vermerke zu speichern.
(2) Nicht digital eingetroffene Angaben werden digitalisiert und in dieser digitalen Form archiviert.
(3) Die Informationen zu den Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese 6 Jahre nach Vertragsschluss zu bewahren.
(4) Erhaltene Daten werden ausschließlich zur internen Kommunikation oder zu eigenen Auswertungen herangezogen.
(5) Bei einer Weitergabe an Dritte werden diese zur Verschwiegenheit über die Informationen verpflichtet. Die Weitergabe erfolgt in keinem Fall der kommerziellen Bereicherung unsererseits.

11. Copyright

(1) Alle Grafiken, Texte, Bilder, Aufzeichnungen, Datenblätter, Informationsbroschüren, der gesamte Inhalt unserer Webseite und Ähnliches sind Eigentum der PDT Dichtungstechnik GmbH.
(2) Bei einer Verletzung dieses Rechtes behalten wir uns vor, gegen den Verwender strafrechtliche Schritte einzuleiten.

12. anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Klarstellung

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist 07554 Korbußen Erfüllungsort und 07545 Gera ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller anderen Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.