Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Angebote, Kauf- bzw. Lieferverträge und sonstigen Leistungen.Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Preislisten, Anzeigen o.ä. enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.
2. Preise
Maßgeblich sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sie verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von drei Monaten übersteigt, behalten wir uns eine Anpassung des Preises an veränderte Umstände vor. Änderungswünsche der Kunden, welche nach unserer Auftragsbestätigung durchgeführt werden – insbesondere bei Sonderanfertigungen – berechnen wir gesondert nach unseren Kostensätzen.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kasse, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurden.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz, mindestens jedoch 9% berechnet werden. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung festgestellter Gegenansprüche ist unzuverlässig. Bei Zahlungsrückständen des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit werden sofern alle Forderungen auch im Fall einer Stundung bzw. Hereinnahme von Wechseln oder Schecks zur Barzahlung fällig. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.
4. Ausführung der Lieferung und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers auf den Besteller über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt nach dem besten Ermessen, unfrei ab Werk gegen Berechnung der Auslagen. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
5. Lieferfristen
Liefertermine und – fristen gelten stets nur als annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich, ohne Einschränkung, als fest vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten. Geraten wir in Verzug, so muss uns der Besteller eine einwöchige Frist setzen, bevor er Rücktritt- oder Schadensersatzrechte geltend machen kann.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Fall der Verarbeitung der Waren erwerben wir an den durch Verarbeitung entstandenen Erzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Lieferwertes.
Für den Fall, dass die von uns gelieferte Ware – egal ob unverarbeitet oder nicht – vom Besteller weiterveräußert wird, tritt der Besteller schon jetzt die ihm erwachsenen Ansprüche gegen den Käufer in Höhe des Verkaufspreises der von uns gelieferten Ware an uns ab.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstige Angaben ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit der Leistungen nicht begründen.
Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich zu rügen. Dies gilt bei Kaufleuten auch bei nicht offensichtlichen Mängeln. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
Begründete Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Nachweis des mangels obliegt dem Kunden. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer vom Kunden angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei ausschließlich für den Kunden hergestellten Sonderanfertigungen kann der Kunde außer Nachbesserung ggf. nur die Minderung verlangen.
Jegliche Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die von uns gelieferte Ware fachgerecht gewartet und behandelt wird. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe. Bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die der Dritte oder der Kunde unsachgemäß oder ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vornimmt, erlöschen alle Gewährleistungsrechte.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sowie Ansprüche auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Nichteinhaltung von zugesicherten Eigenschaften. Der Höhe nach ist eine Haftung stets auf den Ersatz typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Vollkaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Pflichten ist unser Hauptsitz.
Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags oder dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.